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25. October 2018, 23:07 | #1 |
Gast
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Arrestzellen
Gab es bei euch in der Grundausbildung auch echte Arrestzellen, wo Rekruten, die Befehlsverweigerung begangen haben, hineingesteckt wurden?
Gab es auch jemanden in eurer Einheit, der zu Arrest verdonnert wurde? Oder musstet ihr selber in diese Zellen? |
26. October 2018, 06:38 | #2 |
Gast
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AW: Arrestzellen
Arrestzellen gibt es nicht nur in der Grundausbildung, sondern eigentlich in jeder Kaserne. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die WDO (Wehrdisziplinarordnung) kann der zuständige Disziplinarvorgesetzte (Dienstgrade ab Hauptmann aufwärts) auch auf eine freiheitsentziehende Maßnahme bis maximal 21 Tagen erkennen. Diese werden dann in der Arrestzelle verbüßt.
Wehrpflichtige mussten ab 21 Tage nachdienen. |
26. October 2018, 12:11 | #3 | |
Gast
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AW: Arrestzellen
Zitat:
Hallo, Gem. der WDO kann ein Disziplinarvorgesetzter Arrest-Strafen nur bis zu 7 Tagen verhängen, längere Strafen ( z.B. Disziplin.Arrest ) müssen durch ein Richter d. Truppendienstgerichtes bestätigt werden . ( § 28 WDO u. § 40 Disz.Arrest. Ein Disziplinar-Vorgesetzter, z.B. KpChef oder Offz. in gleicher Dienstst. kann Diszip.Strafen nur gegen Mannschaften und Uffz. verhängen. Straftaten sind generell der Strafverfolgungsbehörde zu Melden. (§33 ) |
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27. October 2018, 07:05 | #4 |
Gast
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AW: Arrestzellen
Zunächst einmal muss hier ganz klar unterschieden werden zwischen Disziplinararrest und Strafarrest.
Der Disziplinararrest wird auf der Grundlage der WDO (Wehrdisziplinarordnung) ausschließlich von einem Disziplinarvorgesetzten verhängt. Es können mindestens drei und maximal 21 Tage von einem Disziplinarvorgesetzten verhängt werden: Bis zu sieben Tage vom Komp.-/Bttr.-Chef, bis zu vierzehn Tage vom Btl.-Kdr., bis zu 21 Tage vom Rgt.-Kdr. Freiheitsentziehende Disziplinarmaßnahmen können auch gegen Offiziere verhängt werden. Das Truppendienstgericht fungiert hier nachrangig als Beschwerdeinstanz, Beschwerden entfalten jedoch m.W. keine aufschiebende Wirkung. Disziplinarverstöße werden grundsätzlich nicht den Strafverfolgungsbehörden gemeldet. Der Einzelrichter hat hier keine verhängende, sondern lediglich eine Überprüfungs- bzw. Bestätigungsfunktion. Ganz anders sieht es bei Strafarrest aus: Hier ist die Rechtsgrundlage das WStG. (Wehrstrafgesetz) und die erkennende Instanz immer das Truppendienstgericht. Der Strafarrest kann hier jedoch die 21 Tage bei weitem überschreiten. Bei vor dem Truppendienstgericht verhandelten Straftaten ist ohnehin die Staatsanwaltschaft als Ankläger involviert, es gibt keine Militärstaatsanwaltschaft in Deutschland. Geändert von seeheim (27. October 2018 um 08:08 Uhr) |
13. December 2018, 12:04 | #5 |
Gast
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AW: Arrestzellen
Ich habe über dieses Thema bei der Lektüre eines AGA-Berichtes aus dem Jahre 1999 gefunden:
"1. In unserem Zug von 80 Mann war ein Moslem mit dunklerer Hautfarbe. Eine Gruppe von ca. 6-7 Rekruten haben ihn eines Abends kurz nach Zapfenstreich aus dem Bett gezogen, in den Waschraum geschleppt, wo sie ihn mit kaltem Wasser über einen Schlauch abgespritzt haben. Wegen dem Lärm aus dem Flur bin ich aus dem Bett und in den Waschraum gefolgt. Dort habe ich dann den Kameraden gefunden und ihm ein Handtuch gebracht. Am nächsten Morgen haben die Beteiligten gestanden. Sie wurden zu 1-2 Wochen Arrest bestraft und später in andere Kompanien versetzt. Das Opfer wurde darum gebeten, nicht an die Öffentlichkeit zu gehen. Er hat nach der Grundausbildung ein Einzelzimmer bezogen und war für die restliche Zeit als Fahrer eingeteilt, d.h. ein "angenehmer" Job." Was für widerliche Arschlöcher! 🖕🏻😡🖕🏻 Da wird einem gesagt, was man so von ehemaligen Bundis hört, wären alles nur Mythen und übertreinungen - und dann muss man so was lesen. 😠 Die Vorgesetzten, die das Opfer dazu gedrängt haben, kein Wort über den "Vorfall" zu verlieren, sind auch nicht viel besser... "2. Ein Wehrpflichtiger aus unserem Zug hat sich von Anfang an jeglichen Befehlen verweigert, blieb in Zivil und ist nirgends nachgefolgt. In der zweiten Woche wurde er entlassen." Interessant, dass deswegen kein Arrest angeordnet wurde... |
13. December 2018, 19:26 | #6 |
Gast
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AW: Arrestzellen
@ Autopoiesis
Hallo, zu. 1 : Derartige Vorfälle hat es öfters gegeben und das nicht nur in der AGA. Die Gründe dazu waren auch sehr unterschiedlich. Die Bezeichnung widerliche Arschlöcher finde ich auch nicht gerade angebracht. |
13. December 2018, 19:47 | #7 |
Gast
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AW: Arrestzellen
In so einem Bericht ist ja auch meistens nur die Halbe Wahrheit zu lesen bzw. alles aus einer Perspektive. Schwierig, sich aus vier Textzeilen eine eindeutigen Meinung zu bilden. In meiner Wehrdienstzeit wurde auch jemand zwangsgewaschen. Aber nicht weil er Moslem war, sondern weil er gestunken hat.
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13. December 2018, 19:50 | #8 | |
Gast
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AW: Arrestzellen
Zitat:
Okay, das ist was anderes, und ich finde die Vorstellung, von seinen Kameraden "zwangsgewaschen" zu werden auch geil. Wenn es sich aber tatsächlich um einen rassistischen Vorfall gehandelt haben soll, gibt es daran nichts zu beschönigen. |
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13. December 2018, 20:13 | #9 |
Gast
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AW: Arrestzellen
Hallo,
ein gängiger Begriff für diese Vorfälle waren " Der Heilige Geist ". Mit anderen Worten auch Kameraden Justiz. Hat eine schon lange Tradition in der Armee. |
30. December 2018, 23:34 | #10 |
Obergefreiter
Dienstjahre:
Registriert seit: 2. August 2018
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Hessen |
AW: Arrestzellen
Die Vorstellung, in Uniform tage- oder wochenlang in ein finsteres Loch geworfen zu werden, ist schon irgendwo geil.
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Stichworte |
aga , arrestzellen , befehle , bundeswehr , gefängnis , grundwehrdienst |
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