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Alt 12. November 2013, 08:21   #1
unbescholten ist offline unbescholten
Feldwebel
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Registriert seit: 8. April 2012
Beiträge: 152

Itzehoe


Standard Gefängnisse

Stimmt es eigentlich, dass es in den Kasernen Gefängnisse gibt, in den auch die Grundis eingesperrt wurden/werden bei Befehlsverweigerung?
Und wenn ja, wird das Klappbett tagsüber hochgeklappt.
Oder sind das alles nur Gerüchte?
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Alt 12. November 2013, 17:11   #2
endier ist offline endier
Major
Dienstjahre:
 
Avatar von endier
 
Registriert seit: 21. November 2003
Beiträge: 680

Düsseldorf


Standard AW: Gefängnisse

Gefängnis ist das falsche Wort.

Arrestzelle (umgspr. Cafe Viereck) wäre der richtige Terminus.
Und ja, auch Grundis wurden dort verfrachtet.

Ob dort nun tagsüber das Bett hochgeklappt wurde, weis ich nicht genau, denke eher nicht.
__________________
Hier ist der Uffz deines Vertrauens
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Alt 12. November 2013, 18:22   #3
autopoiesis
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Standard AW: Gefängnisse

Interessante Frage.

@endier

Bei welchen Vergehen kommt man denn in die Arrestzelle?
Und vor allem: Wie schnell und wie lange? Und wer bestimmt das?
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Alt 13. November 2013, 14:40   #4
Stoevel ist offline Stoevel
Hauptmann
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Avatar von Stoevel
 
Registriert seit: 12. September 2005
Beiträge: 597

München, Dortmund


Standard AW: Gefängnisse

Zu näheren Informationen siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Disziplinararrest und https://de.wikipedia.org/wiki/Strafarrest
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Alt 13. November 2013, 19:18   #5
CHERUSKER
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Beiträge: n/a

Standard AW: Gefängnisse

Der Arrestant nimmt in der Regel am normalen Dienst teil und sitzt seinen Arrest nach Dienstschluss bis Dienstbeginn sowie am Wochenende (dann 23 Stunden in der Zelle, 1 Stunde begleiteter Gang an der frischen Luft).
Das Bett ist ein normales Bett, das nicht hochgestellt wird.
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Alt 13. November 2013, 19:28   #6
ABC-Soldat
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Standard AW: Gefängnisse

Cherusker, Du raubst einem ja jede sadistische Illusion.
:-)
Aber wie immer muss man Phantasie und (Bundeswehr-)Realität deutlich trennen.
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Alt 13. November 2013, 19:53   #7
autopoiesis
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Beiträge: n/a

Standard AW: Gefängnisse

Zitat:
Zitat von CHERUSKER Beitrag anzeigen
Der Arrestant nimmt in der Regel am normalen Dienst teil und sitzt seinen Arrest nach Dienstschluss bis Dienstbeginn sowie am Wochenende (dann 23 Stunden in der Zelle, 1 Stunde begleiteter Gang an der frischen Luft).
Das Bett ist ein normales Bett, das nicht hochgestellt wird.
Für welche Vergehen wird ein solcher Arrest denn verhängt?
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Alt 17. November 2013, 13:28   #8
CHERUSKER
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Standard AW: Gefängnisse

Arrest bedarf einer richterlichen Anordnung.

Dazu muss ein Soldat schon ein schwerwiegendes Vergehen begangen haben: unerlaubte Abwesenheit von mehr als einem Tag, anhaltende Befehlsverweigerung, körperlicher Angriff auf Vorgesetzte...
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Alt 17. November 2013, 14:04   #9
autopoiesis
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Standard AW: Gefängnisse

Zitat:
Zitat von CHERUSKER Beitrag anzeigen
Arrest bedarf einer richterlichen Anordnung.

Dazu muss ein Soldat schon ein schwerwiegendes Vergehen begangen haben: unerlaubte Abwesenheit von mehr als einem Tag, anhaltende Befehlsverweigerung, körperlicher Angriff auf Vorgesetzte...
D.h., wenn man keine Befehle (z.B. Liegestützen) mehr ausführen kann, weil man körperlich am Ende ist, gilt das nicht als schwerwiegendes Vergehen?
Devin hat in seinem Blog nämlich von einer solchen Androhung berichtet...
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Alt 17. November 2013, 22:28   #10
CHERUSKER
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard AW: Gefängnisse

Das ist eine leere Androhung.

Und das Nicht-mehr-ausführen-können von Liegestütz ist gewiss kein Grund für Arrest. Da würde das Truppendienstgericht keine Zustimmung geben.

Wenn ein Soldat aber grundsätzlich Sport oder körperlich fordernde Einlagen verweigern würde, wäre dies ein Grund (das würde aber am ehesten in der Probezeit auftreten und dann anders geregelt)
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Stichworte
befehl , gefängnis , gefängnisse , gehorsam , haft


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