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12. November 2013, 08:21 | #1 |
Feldwebel
Dienstjahre:
Registriert seit: 8. April 2012
Beiträge: 152
Itzehoe |
Gefängnisse
Stimmt es eigentlich, dass es in den Kasernen Gefängnisse gibt, in den auch die Grundis eingesperrt wurden/werden bei Befehlsverweigerung?
Und wenn ja, wird das Klappbett tagsüber hochgeklappt. Oder sind das alles nur Gerüchte? |
12. November 2013, 17:11 | #2 |
Major
Dienstjahre:
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AW: Gefängnisse
Gefängnis ist das falsche Wort.
Arrestzelle (umgspr. Cafe Viereck) wäre der richtige Terminus. Und ja, auch Grundis wurden dort verfrachtet. Ob dort nun tagsüber das Bett hochgeklappt wurde, weis ich nicht genau, denke eher nicht.
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Hier ist der Uffz deines Vertrauens |
12. November 2013, 18:22 | #3 |
Gast
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AW: Gefängnisse
Interessante Frage.
@endier Bei welchen Vergehen kommt man denn in die Arrestzelle? Und vor allem: Wie schnell und wie lange? Und wer bestimmt das? |
13. November 2013, 14:40 | #4 |
Hauptmann
Dienstjahre:
Registriert seit: 12. September 2005
Beiträge: 597
München, Dortmund |
AW: Gefängnisse
Zu näheren Informationen siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Disziplinararrest und https://de.wikipedia.org/wiki/Strafarrest
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13. November 2013, 19:18 | #5 |
Gast
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AW: Gefängnisse
Der Arrestant nimmt in der Regel am normalen Dienst teil und sitzt seinen Arrest nach Dienstschluss bis Dienstbeginn sowie am Wochenende (dann 23 Stunden in der Zelle, 1 Stunde begleiteter Gang an der frischen Luft).
Das Bett ist ein normales Bett, das nicht hochgestellt wird. |
13. November 2013, 19:28 | #6 |
Gast
Beiträge: n/a
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AW: Gefängnisse
Cherusker, Du raubst einem ja jede sadistische Illusion.
:-) Aber wie immer muss man Phantasie und (Bundeswehr-)Realität deutlich trennen. |
13. November 2013, 19:53 | #7 | |
Gast
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AW: Gefängnisse
Zitat:
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17. November 2013, 13:28 | #8 |
Gast
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AW: Gefängnisse
Arrest bedarf einer richterlichen Anordnung.
Dazu muss ein Soldat schon ein schwerwiegendes Vergehen begangen haben: unerlaubte Abwesenheit von mehr als einem Tag, anhaltende Befehlsverweigerung, körperlicher Angriff auf Vorgesetzte... |
17. November 2013, 14:04 | #9 | |
Gast
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AW: Gefängnisse
Zitat:
Devin hat in seinem Blog nämlich von einer solchen Androhung berichtet... |
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17. November 2013, 22:28 | #10 |
Gast
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AW: Gefängnisse
Das ist eine leere Androhung.
Und das Nicht-mehr-ausführen-können von Liegestütz ist gewiss kein Grund für Arrest. Da würde das Truppendienstgericht keine Zustimmung geben. Wenn ein Soldat aber grundsätzlich Sport oder körperlich fordernde Einlagen verweigern würde, wäre dies ein Grund (das würde aber am ehesten in der Probezeit auftreten und dann anders geregelt) |
Stichworte |
befehl , gefängnis , gefängnisse , gehorsam , haft |
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