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Alt 6. December 2009, 15:45   #1
unimuc ist offline unimuc
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München


Standard In Uniform vor Gericht?

Hi,

hm, ich gebe es zu, die seriöseste Quelle ist es nicht. Dennoch stiess ich durch Zufall auf diesen Artikel der BILD:
http://www.bild.de/BILD/regional/ruh...r-im-wald.html
(bitte jetzt KEINE Diskussion über Sexualstraftäter, die würde in den Stammtisch gehören...)

Was mir nur auffiel: der Typ sitzt da offensichtlich in Feldbluse, wenn man mal annimmt, dass das kein BILD-Symbolphoto für Sexualverbrecher ist. Ich finde allerdings nirgends einen Hinweis darauf, dass er Soldat war - und vor allem, wenn er Soldat wäre dürfte er meines Wissens erst Recht nicht in Uniform vor Gericht wenn es um privates von ihm geht. Also wohl einfach seine private Freizeitkleidung und man muss annehmen, dass er keine passende Hose dazu trägt (sonst würde das ein Richter wohl kaum durchgehen lassen, und auch so wundert es mich eben schon)? Hat zufällig irgendwer Berichterstattung zu dem Prozess im TV oder so gesehen?

Unimuc
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Alt 6. December 2009, 16:12   #2
Wüstentarn
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Standard AW: In Uniform vor Gericht?

Hmm war nicht Gegenstand der Verhandlung
Warum auch sollte sich ein Richter über sowas belangloses sich den Kopf zerbrechen über eine mittlerweile alltägliche Freizeitbekleidung?
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Alt 6. December 2009, 16:52   #3
darkon † ist offline darkon †
zu früh von uns gegangen
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Wölfersheim


Standard AW: In Uniform vor Gericht?

Im Gesetz steht nichts von einer vollständigen Uniform.. wenn der also echt in Feldbluse vor Gericht aufgetaucht ist, kann es durchaus sein, daß da noch eine Anzeige hinterher kommt.

Denn DAS ist ja wohl rufschädigend für die BW.
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Alt 6. December 2009, 17:12   #4
Wüstentarn
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Standard AW: In Uniform vor Gericht?

Ja klar und wenn man nur mit Bundeswehr Kampfstiefeln / Wüstenstiefeln mit zivilkleidung herumläuft dann kommt auch was hinterher

Na viel spass beim Protokoll Schreiben ...
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Alt 6. December 2009, 18:23   #5
Falckenstein ist offline Falckenstein
Schütze
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Raum Bielefeld


Standard AW: In Uniform vor Gericht?

Wenn er an der Jacke Hoheitsabzeichen u.ä. haben sollte oder er den Eindruck erweckt, er sei Soldat, kann er sich strafbar machen (aber wo kein Kläger, da kein Richter)
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Alt 6. December 2009, 21:15   #6
darkon † ist offline darkon †
zu früh von uns gegangen
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Wölfersheim


Standard AW: In Uniform vor Gericht?

Das hatten wir schon ein paar mal...
Da im §132 a des Strafgesetzbuches nichts von exakten Uniformen steht aber sehr wohl, daß auch den Uniformen ähnliche Kleidung darunter fällt, kann man davon ausgehen, daß eine Entfernung der Hoheitsabzeichen keinen Schutz vor Verfolgung bietet.
__________________
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Alt 6. December 2009, 21:31   #7
Atze
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Standard AW: In Uniform vor Gericht?

Wozu die Diskussion? Bei einer Gerichtsverhandlung in Feldbluse oder sonstigen Uniformteilen aufzutreten, ist ausgesprochen dämlich und, mal von der juristischen Bewertung abgesehen, komplett stillos. Ob mit oder ohne Hoheitsabzeichen. Was war das denn für ein Vollpfosten?
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Alt 6. December 2009, 21:44   #8
ostfriese ist offline ostfriese
Stabsfeldwebel
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Beiträge: 257

Hamburg


Standard AW: In Uniform vor Gericht?

Moin,
Zitat:
wo kein Kläger, da kein Richter
ich finde, der Spruch hat in dem Zusammenhang eine massiv komische Note.
Was das für ein Vollpfosten ist, geht ja schon aus dem Text hervor, da finde ich die Frage, ob es stilvoll sei, so vor Gericht zu erscheinen, extrem nebensächlich.
Ich finde es aber schon auffällig, dass er zum einen mit 19 in dem Alter ist, in dem der durschnittliche Wehrpflichtige ja wohl bei dem Trachtenverein ist. Und dass die Bildzeitung dieses Foto so abdruckt. Da ist das einzig klar erkennbare ja tatsächlich die Feldjacke. Entsprechend kommt da für mich schon der Eindruck durch, der Typ sei gerade bei der Bundeswehr. Und das, wo dieses Organ doch eigentlich lieber positiv über die Bundeswehr schreibt. Also entweder hat da einer voll geschnarcht bei denen. Oder die finden es tatsächlich wichtig, ein Foto zu nehmen, auf dem wirklich die betreffende Person zu sehen ist, auch wenn sie das Gesicht unkenntlich machen, und hatten einfach kein anderes als das hier. Verwirrt mich ehrlich gesagt in meiner Meinung über dieses Blatt.
Werden Leute, die zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt werden, eigentlich zur Bundeswehr eingezogen?
Und ist es eigentlich vorstellbar, dass eine Vergewaltigung tatsächlich nur mit Bewährung geahndet wird? Ich kenn da ja die Pappenheimer von der Boulevardpresse - meistens lautet die Anklage in Wahrheit auf sexuelle Nötigung. Und das kann auch nur ein minderschwerer Fall von Exhibitionismus sein.

Gruß,
Jens
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Alt 6. December 2009, 21:51   #9
Atze
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Standard AW: In Uniform vor Gericht?

Ob stilvoll oder nicht, soll gar nicht diskutiert werden, sondern war nur eine Randbemerkung. Ich jedenfall wüßte, was ich mich Kinderschändern machen würde...
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Alt 6. December 2009, 22:03   #10
BwGefreiter ist offline BwGefreiter
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Beiträge: 535

Hessen


Standard AW: In Uniform vor Gericht?

Zitat:
Zitat von Falckenstein Beitrag anzeigen
...(aber wo kein Kläger, da kein Richter)
Aber er saß doch schon vor dem Richter....




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Stichworte
gericht , uniform


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