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Uniformen & Gerödel Militärische Uniformen, Ausrüstung, Gerödel und Co


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Alt 31. July 2010, 01:58   #1
lowCrawl ist offline lowCrawl
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KA


Standard Wann ist eine Uniform eine Uniform

Hi,
ich möchte mal ganz grundsätzlich diskutieren, wie vollständig man sich "in Schale schmeißen" muss, um wirklich vom Tragen einer Uniform zu sprechen. Dabei spielt natürlich das gesetzliche UNiformtrageverbot eine wichtige Rolle. Aber wo fängt das an?
Seit Camouflagehosen auch bei Babykleidung angekommen sind und viele Leute in Tarnhosen, Tarnjacken oder Kampfstiefeln ganz normal rumlaufen sind die Grenzen ja wohl ziemlich fließend geworden.
Übertrete ich die gesetzliche Schwelle eher in aktuellem Flecktarn oder auch in moleskinoliv?. Ist US-Woodland BDU ungefährlicher als das aktuelle ACU Marpat?
Was ist für euch die Mindestuniform? Jacke+Hose oder müssen auf jeden Fall Kampfstiefel dazu oder Koppel oder Helm?
Wenn man sich in normale Menschen, die einem im Wald ja immer mal wieder begegnen können versetzt, wie vollständig muss man da angerödelt sein, um sie so zu beunruhigen, dass sie Förster oder Polizei verständigen?
Was habt ihr schon erlebt, wie sind da eure Erfahrungen?
Kann man sein geiles Outfit demilitarisieren in dem man etwas völlig unpassendes ziviles dazuträgt?
Z. B. Laufe ich gerne in französischer Kampfhose und Jacke durch den Wald, weil das Zeug beim Stürzen, Robben und Rutschen einfach superwiederstandsfähig ist und natürlich als Fetisch prima funktioniert. Gehts nur querwaldein oder sogar durch Bäche und Flussläufe trage ich lieber auch Kampfstiefel, weil die Füße einfach besser gegen Umknicken schützen. Dieses Outfit wirkt auf Fremde sicher ziemlich militärisch. Deshalb trage ich dazu ein knallrotes Adidas-T-Shirt über der Uniform und wenn ich mir nicht den totalen Geländedrill geben will auch Joggingschuhe statt Kampftreter. So gestylt habe ich schon ältere Leute getroffen, die eher geschmunzelt haben. Hättet ihr das auch? Reicht das, um sich zu entuniformieren ohne dieselbige ablegen zu müssen.
Bin sehr gespannt auf euer Feedback !!!
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Alt 31. July 2010, 08:53   #2
endier ist offline endier
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Standard AW: Wann ist eine Uniform eine Uniform

Der Wortlaut des §132 StGB sagt, daß schon eine Verwechslungsgefahr ausreichten würde. Was das nun genau ist, da scheiden sich viele Geister in Bezug auf Uniform von uns Tarnflecklern. Und formal gesehen macht es nichts aus, ob es nun Oliv, Flecktarn oder ausländisches ist. In Realita ist nicht-flecktarn weniger gefährlich, da hier die Feldjäger nicht tätig werden können.

Bei mir ist eine vollständige Uniform Feldbluse, Feldhose, Stiefel, Feldmütze und Tshirt.
Wenn ich zu einem Uniformevent gehen ziehe ich mir auch ein Sweater drüber und mit diesem "Räuberzivil" gibt es auch keine juristischen Probleme (natürlich Feldmütze ab), da keine Hoheitzabzeichen noch Dienstgrade noch Korkaden sichtbar sind.

Ich habe nur festgestellt, wenn man im vollem Ornat (also auch mit Helm, Splischu und Gerödel) durch die Pampa eiert, dann solltes es doch mindestens 4 sein und einer als Führer handeln. Wenn dann noch alle einheitlich sind und sich gut benehmen, denkt eh jeder, das es Bundis auf Tour sind und keiner nimmt Anstoß, solange man nicht auf Jäger trifft.
__________________
Hier ist der Uffz deines Vertrauens
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Alt 2. August 2010, 19:03   #3
Stoevel ist offline Stoevel
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Standard AW: Wann ist eine Uniform eine Uniform

Die relevanten Teile des § 132a StGB lauten:

§ 132 a Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt

...

4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten ... Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Mehr ist nicht gesagt. Also keine Angabe, inwieweit eine Uniform vollständig sein muss und was dann alles dazugehört oder ob auch ehemalige Uniformen (oliv) dazugerechnet werden.

Das ist ein typisches Beispiel dafür, dass ein Verhalten mit Strafe bedroht ist, ohne dass dieses Verhalten klar abgegrenzt ist. Es steht also letztlich im Ermessen der Staatsanwaltschaft, ob sie einer Anzeige nachgeht oder nicht, und wenn es zu einer Anklage kommt, steht es im Ermessen des Richters, zu entscheiden, ob der vorliegende Tatbestand unter den Paragraphen 132a fällt oder nicht.

Es gibt auch in bezug auf die Bundeswehruniform nur wenige einschlägige Gerichtsurteile, an denen man sich orientieren könnte. Ein Fall vor einigen Jahren in Hamburg, der öffentliche Beachtung fand, war etwas anders gelagert als bei uns und gibt uns daher kaum Anhalt für unsere Belange.

Der Zweck des Paragraphen besteht offensichtlich darin, dass man sich nicht als etwas ausgeben darf, was man nicht ist; darum wird das Tragen von Uniformen zusammen mit dem unbefugten Führen von Titeln und Amtsbezeichnungen genannt. So wird es meines Wissens nicht strafrechtlich verfolgt, wenn klar erkennbar ist, dass eine solche Täuschung nicht vorliegt, also wenn zum Beispiel ein Schauspieler im Rahmen einer Theateraufführung oder ein Teilnehmer einer Kostümveranstaltung im Karneval eine Uniform trägt. Auch wenn wir in unserer Wohnung hinter verschlossenen Fenstern und Türen eine Uniform tragen, kann dadurch niemand getäuscht werden. Aber wenn wir, ohne wirklich Soldat zu sein, in vollständiger Uniform auf die Strasse gehen, dann machen wir uns strafbar. Eine Grauzone besteht meines Erachtens, wenn wir uns in Uniform im Wald aufhalten, wo nur mit geringer Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass andere Menschen uns dort sehen.

Wesentlicher als die Frage der Legalität erscheint es mir, ob es jeweils zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen kann. Eine strafrechtliche Verfolgung setzt eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft voraus. Wenn wir uns draussen in Uniform aufhalten, wer könnte daran Anstoss nehmen und möglicherweise eine Anzeige erstatten? Ausser Polizisten und Staatsanwälten (zu deren Beruspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört) könnten es vor allem Bundeswehrsoldaten sein. Das kann ich auch verstehen. Wenn ich Zeit- oder Berufssoldat bei der Bundeswehr wäre, würde ich es vielleicht auch missbilligen, dass Nicht-Soldaten sich erdreisten, öffentlich in Uniform herumzulaufen. Wir sollten also in Uniform tunlichst nicht gerade vor einem Kasernentor auf- und abmarschieren. Auch der Aufenthalt auf einem grösseren Bahnhof am Freitagnachmittag oder Sonntagabend ist riskant, weil dann oft Feldjäger dort im Einsatz sind. Und selbst in der freien Landschaft kann es gefährlich sein, wenn dort gerade ein Bundeswehrmanöver stattfindet. (Ein Manöver könnte durch unbeteiligte Zivilpersonen, die in Uniform in derselben Gegend unterwegs sind, erheblich gestört werden.) Aber gewöhnliche Spaziergänger, die uns zufällig im Wald begegnen, werden, sofern sie überhaupt erkennen, dass wir keine echten Soldaten sind, kaum eine Veranlassung haben, die Polizei zu alarmieren und uns anzuzeigen. Da sehe ich also keine Gefahr, und es entsteht ja auch niemandem ein Nachteil dadurch, dass er uns irrtümlicherweise für echte Soldaten hält.

Was ich viel mehr fürchte als eine - sehr unwahrscheinliche - Strafanzeige und ggf. eine gerichtliche Verurteilung (die wahrscheinlich auch zur Bewährung ausgesetzt würde), ist die peinliche Situation, in die ich geraten würde, wenn ich in Flecktarn-Uniform von einem Feldjäger oder einem anderen Soldaten darauf angesprochen würde. Ich könnte ja schlecht leugnen, dass ich über die Illegalität informiert bin. Wie sollte ich meine Kleidung rechtfertigen? Da käme ich doch sehr in Verlegenheit. Eine solche Situation - auch wenn sie letztlich nicht zu einer Anzeige führt - möchte ich lieber vermeiden.

Das ist einer der Gründe dafür, warum ich auf Märschen durch offenes Gelände, wo man auch mal ein Stück auf einer Landstrasse gehen muss oder durch Ortschaften kommt, grundsätzlich lieber die alte olivfarbige Uniform trage. Ob sie auch unter den § 132a fällt, ist zwar ungeklärt; aber da kann ich, wenn ich von Polizisten oder Bundeswehrsoldaten darauf angesprochen werden sollte, plausibel argumentieren, dass sie seit über zehn Jahren nicht mehr die Uniform der Bundeswehr ist und ihr auch nicht zum Verwechseln ähnlich ist. So bliebe mir die peinliche Erklärungsnot erspart, und das gibt mir genügend Sicherheit.

Geändert von Stoevel (2. August 2010 um 19:11 Uhr) Grund: Schreibfehler korrigiert
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Alt 6. August 2010, 09:14   #4
ostfriese ist offline ostfriese
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Hamburg


Standard AW: Wann ist eine Uniform eine Uniform

Hallo zusammen,

einen kurzen Einwurf aus dem evt. von Stoevel angesprochenen Prozess in Hamburg vor ca. 10 Jahren mache ich doch noch mal:
Damals hat der Richter entschieden, dass es für die Verwechslungsgefahr ausreicht, wenn jemand in einer Jacke in Tarnmuster, Hose in gleichem Muster und Kampfstiefeln rumläuft.
Das Tarnmuster muss noch nicht mal ein von irgend einer Armee real verwendetes sein.

Im Einzelfall bleibt das immer Richterrecht, aber ich gehe davon aus, dass Du rechtlich sehr viel bessere Karten hast, wenn Du irgend ein ganz offensichtlich unmilitärisches Kleidungsstück dazu anziehst. In Stiefeln, Kampfhose und was völlig anderem oben durch den Wald sollte echt kein Problem darstellen. Sonst wäre es allmählich auch lächerlich, dass das Zeug in Deutschland frei verkauft werde darf.
Was die normalen Leute angeht: Die denken bei einer vollständigen Bundeswehruniform meistens, dass Du Bundeswehrangehöriger bist und kommen eher nicht auf die Idee, irgendwen anzurufen. Da ist meine Erfahrung leider, dass die Leute sehr viel entspannter reagieren, wenn ich echt illegal rumrenne. Vor dem besagten Prozess in Hamburg hatte ich mir gerade angewöhnt, voll in Uniform und nicht halb in die Szene zu fahren. Wenn Du in Stiefeln, Flecktarnhose und - feldjacke U-Bahn fährst, guckt meistens kein Schwein. Wenn Du da eine zivile Jacke drüberziehst, sind die alle viel skeptischer. Dummerweise ist das erste nun definitiv ein Verstoß gegen das Uniformtrageverbot. Ich hab's mir seit dem Prozess hier auch komplett abgewöhnt.

Gruß,
Jens
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Alt 17. August 2010, 16:14   #5
Stoevel ist offline Stoevel
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München, Dortmund


Standard AW: Wann ist eine Uniform eine Uniform

Die Paradoxie geht noch weiter: Wenn ich öffentlich in einer BW-Uniform mit Dienstgradabzeichen herumlaufe, ist der Verstoss gegen den § 132a vermutlich schwerwiegender als ohne Dienstgradabzeichen. Aber das Risiko, erwischt zu werden, ist ohne Abzeichen grösser. Denn wenn ich in Uniform ohne Abzeichen auf einem Bahnsteig stehe, das wird jedem Feldjäger, der mich sieht, sofort verdächtig vorkommen. Aber wenn ich ein passendes Abzeichen trage (ein 50-jähriger Soldat ist in aller Regel kein Gefreiter) und mich nicht ungewöhnlich verhalte, wird er mich für einen Kollegen halten, mich ggf. grüssen, aber sicher nicht nach meinem Dienstausweis fragen.
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Alt 17. August 2010, 16:49   #6
darkon † ist offline darkon †
zu früh von uns gegangen
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Wölfersheim


Standard AW: Wann ist eine Uniform eine Uniform

Deswegen sollte man Bahnhöfe (die in Großstädten und BW-Standorten halt besonders gut kontrolliert werden) auch auf jeden Fall KEINE volle Uniform tragen.

Das ist einfach ein unnötiges Spiel mit dem Feuer.

Bei den Camps legen wir ja eben deswegen auch besonderen Wert darauf, daß An- und Abreise in Zivil zu erfolgen haben.
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Achtung! Bitte keine Supportanfragen mehr an mich stellen. Danke
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Alt 18. August 2010, 03:42   #7
WUESTENTARN
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Standard AW: Wann ist eine Uniform eine Uniform

Zitat:
Zitat von Stoevel Beitrag anzeigen
Die Paradoxie geht noch weiter: Wenn ich öffentlich in einer BW-Uniform mit Dienstgradabzeichen herumlaufe, ist der Verstoss gegen den § 132a vermutlich schwerwiegender als ohne Dienstgradabzeichen. Aber das Risiko, erwischt zu werden, ist ohne Abzeichen grösser. Denn wenn ich in Uniform ohne Abzeichen auf einem Bahnsteig stehe, das wird jedem Feldjäger, der mich sieht, sofort verdächtig vorkommen. Aber wenn ich ein passendes Abzeichen trage (ein 50-jähriger Soldat ist in aller Regel kein Gefreiter) und mich nicht ungewöhnlich verhalte, wird er mich für einen Kollegen halten, mich ggf. grüssen, aber sicher nicht nach meinem Dienstausweis fragen.
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Stichworte
recht , uniform , verbot


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