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17. November 2008, 15:16 | #11 |
Hauptfeldwebel
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Re: Distanzmärsche
Ich habe Euch mal die Tenu Vorschrift für den Bundner 2 Tages Marsch rauskopiert.
Für den Marsch wird auch den zivilen Teilnehmern ein Tarnanzug (TAZ 90) abgegeben. Die Bestellung hat mit der Anmeldung zu erfolgen. So und ähnlich seteht es in jedem Reglement der Schweizer Märsche drin. Nur wer bei der Bundeswehr ist, oder in Östreich beim Bund ist muss eine Bewilligung einholen. und diese beim Schweizerischen Armee Departement VBS genemigen lassen. Genaueres kann Euch aber Euer Vorgesetzter sagen. Oder Ihr könnt direkt auf die Seite gehen http://zweitagemarsch.buendner-og.ch/au ... eldung.htm und ann zum 5 Punkt runter fahren dort stehts auch noch mal
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