Gayarmy.de - Die Infoseite und Community für Schwule in Uniform
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Reale Armeen Auch über Themen betreffend richtiger Armeen (Bundeswehr, Bundesheer etc.) kann man diskutieren. |
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#1 | |
zu früh von uns gegangen
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http://www.queer.de/detail.php?article_id=10817
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#2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Wenn Du anders bist wie anderen, hast halt die Akarte gezogen.
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#3 |
Obergefreiter
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Naja, hat ernsthaft jemand was anderes von Herrn Jung erwartet?
Das Bundesverfassungsgericht hat 2003 ja nicht gesagt: Die Lebenspartnerschaft ist der Ehe gleichzustellen, sondern die Gleichbehandlung ist nicht verfassungswidrig. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied - und die verbohrten Teile in der CDU (zu der man Herrn Jung freilich dazu zählen kann, mit Verlaub) beharren eben auf diese Kleinigkeiten. Sonst hätten sie ja nichts, womit sie sich selbst besser stellen können als die Schwestern. Wird Zeit das auch an dieser Stelle jemand mit deutlich mehr Weitsicht nachrückt. Nebenbei: Der Spiegel weiß diese Woche um weitere geistige Ausfälle unseres Herrn Verteidigungsministers und unserer Kanzlerin. Dieses mal gehts um den angeblich vom Ausland beneideten Wehrdienst. Komisch nur, dass die meisten europäischen Armeen darauf inzwischen verzichten... |
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#4 | |
Major
Dienstjahre:
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Beiträge: 660
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--- --- --- Als der Tod seine Sense in die Ecke stellte und sich auf einen Mähdrescher setzte, war Krieg!!! --- --- ---
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#5 |
Gast
Beiträge: n/a
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#6 | |
zu früh von uns gegangen
Dienstjahre:
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#7 |
Gast
Beiträge: n/a
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Wäre das dann nicht Bigamie?
In Deutschland ist die Doppelehe oder Vielehe nach § 1306 BGB verboten. Die zweite Ehe wird aber gleichwohl als rechtlich wirksam behandelt, solange sie nicht durch Urteil des Familiengerichtes aufgehoben wird (§§ 1314, 1313 BGB). Die Eingehung einer bigamischen Ehe ist als Vergehen gegen den Personenstand nach § 172 StGB strafbar. Mangels einer entsprechenden Strafrechtsnorm (Analogieverbot) ist hingegen die Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft neben einer Ehe (oder einer anderen eingetragenen Lebenspartnerschaft) straflos, ebenso die Eingehung einer Ehe bei bestehender eingetragener Lebenspartnerschaft. Nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 LPartG ist eine solche zweite Lebenspartnerschaft aber von vornherein unwirksam. Vermieden werden soll das Bestehen mehrerer formal gültiger Ehen. Das Gebot der Einehe ist im deutschen Rechtssystem derart verankert, dass auch im Rahmen des Internationalen Privatrechts (internationales Familienrecht) ein Bestehen von Mehrfachehen gegen den ordre public nach Art. 6 EGBGB verstößt. Im Bereich der stellvertretenden Strafrechtspflege (§ 7 Abs. 2 S. 2 StGB) ist die Doppelehe eines Deutschen im Ausland nur dann in Deutschland strafbar, wenn auch das örtliche Strafrecht eine Doppelehe verbietet. Problematisch wird das Verbot, wenn ein Ehegatte irrtümlich für tot erklärt wurde und der andere eine neue Ehe eingeht. Zivilrechtlich wird die frühere Ehe damit nach § 1319 Abs. 2 BGB aufgelöst, wenn mindestens einer der Eheleute der neuen Ehe gutgläubig ist. Strafrechtlich soll aber § 172 StGB nach noch herrschender Auffassung anwendbar sein. Strafrechtlich verantwortliche Täter des § 172 StGB können nur die Eheleute sein (als Teilnahme an der Tat kommt nur die Beihilfe des Standesbeamten o.ä. in Betracht), die wenigstens in Kenntnis der Gültigkeit der noch bestehenden Ehe handeln. Die Straftat wird vollendet durch die Beurkundung des Standesbeamten, durch die die zweite Ehe formal gültig wird. Die Vorschrift des § 172 StGB selbst ist relativ unbedeutend (nur 17 Verurteilungen 2003 in den alten Bundesländern), verfassungsmäßig ist sie über den Schutz des Familienstandes nach Art. 6 Grundgesetz zu rechtfertigen. |
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#8 |
zu früh von uns gegangen
Dienstjahre:
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Wieso Doppelehe?
Mal ein Beispiel: Karl heiratet Beate. Nach ein paar Jahren merkt Karl immer deutlicher, daß eigentlich als Frau fühlt und diese Gefühle nicht mehr unterdrücken kann. Er beginnt den aufwändigen Prozess der Geschlechtsanpassung und ist dann nach der letzten Operation Karlotta. Sein Personalausweis etc. werden entsprechend seines neuen Geschlechts (bzw ihres neuen Geschlechts) geändert. Beate liebt Karl(otta) immer noch und will mit ihr zusammenbleiben nach der OP. Nach dem alten Gesetz müßte Karl sich von Beate scheiden lassen sobald er zu Karlotta wird. Nach dem neuen Gesetz bleiben Karlotta und Beate (beide nun als Frauen) verheiratet. Ich frage mich gerade wo da die dritte Person herkommen soll.
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#9 |
Gast
Beiträge: n/a
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Wollt nur mal so zur Info Schreiben ...
und ausserdem sinds bei Dir ja auch schon Drei, Karl, Beate und Karlotta ![]() |
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#10 |
zu früh von uns gegangen
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Nö Karl und Karlotta sind ja ein und dieselbe Person.
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Stichworte |
erklärt , jung , lesben , schwulen , ungleichbehandlung |
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