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17. May 2021, 01:40 | #1 |
Oberfeldwebel
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Beiträge: 188
on the planet |
Klarstellung zum Beamtengesetz/ Vorschriften zur Erscheinung
Da es einen Bezug zum Soldatengesetz bzw. Beamtengesetz und Kleidungsvorschriften, sowie Klarstellungen zur Erscheinung/Haartracht und Körperschmuck hat, stelle ich den Taz-Bericht dazu mal hier ein, und nicht in den Nachrichten.
Falls problematisch, kann es verschoben werden. https://taz.de/Neue-Regeln-fuer-Beamtinnen/!5766123/ Zukünftig werden also wieder 'schärfere' Vorschriften wirksam werden, dazu. wie man sich in Uniform zu zeigen hat. Das Gesetz ging ohne Bedarf an leidenschaftlichem Pro oder Contra durch, was im Zusammenhang dazu, dass es stellenweise recht persönliche Entfaltung berührt, schon erstaunlich zu nennen ist. Wie steht Ihr so zur Erscheinungsform in Uniform? Mir gefallen etwa bestimmte Tattoos und ich habe auch die Sache mit der Haarlänge nie so ernst gesehen. Zumal das je nach Einsatzthema strategisch nützlich erachtet werden kann, wenn man nicht wie aus dem Baukasten von Knigge, Striegel & Co auftritt. Trotzdem und vor allem im Zusammenhang mit unverantwortlichem Umgang und im Bezug zur Wahrung der staatlichen Neutralität. finde ich es ganz gut, wenn Beamte so bestimmte, andere Tattoos nicht länger zeigen können, und auch religiöse. politisch parteiisch wertbare Frisuren oder Symbole zu unterbleiben haben. Das Gesetz wurde wohl deswegen neu aufgelegt, weil es in Berlin einen offenbar erkennbar rechtsextrem eingestellten Polizisten gab. Als Polizist sollte man seine beruflich repräsentierte Neutralität auch außerdienstlich, und im Bewusstsein der Vorbilldlichkeit mindestens anschaulich vertreten. Also man sollte nicht gerade wie eine Galleonsfigur einer bestimmten Partei oder Vereinigung herum laufen, noch deren Symbole verwenden Hm - Mir fallen da schon ein paar Leutens ein, die jetzt dann im Sommer nur noch langärmelig herumlaufen können. Die trainieren dann aber ohnehin in vollem Gerödel oder wenigstens im Overall. Schwitzen mit Flecken im Rücken und unter den Armen ist glücklicherweise nicht untersagt. Es wäre auch kaum zu schaffen, das in den jeweiligen Einsatzgruppen zu unterbinden.
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***In hoc signo vinces*** Geändert von FireArmyJetBulle (17. May 2021 um 01:50 Uhr) Grund: Absatzverdoppelung tranchiert. |
17. May 2021, 12:03 | #2 |
Generalleutnant
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Deutschland |
AW: Klarstellung zum Beamtengesetz/ Vorschriften zur Erscheinung
Zum Thema:
Dem obigen Beitrag stimme ich voll zu. Wenn wir ehrlich sind dürfte es ein derartiges Thema für Uniformträger gar nicht geben. Ob Polizei oder auch Bundeswehr haben ihre Uniformen woran sie sich zu halten haben, aber leider ist es bei der Polizei auch Ländersache wie sie ihre Uniform tragen. Viele tragen z.B. eine Mütze und andere nicht. Aber egal letztlich sollte eine einheitliche Trageordnung vorgeschrieben sein. Die Haartracht und Tattoos gehören auch dazu. Bei der Bundeswehr hatten wir auch mal eine Zeit ( unter Schmidt ) da mußten Soldaten wegen ihrer langen Haare ein Haarnetz tragen und viele Soldaten hatten auch Probleme mit der Uniform. Auch manche Bartträger dürften Probleme beim tragen ihrer ABC-Schutzmasken haben. Wir haben auch in Deutschland ein ganz grosses Problem mit der Trageberechtigung der Uniform, auch wenn es ein Gesetz gibt. Die Fetisch-Szene hält sich aber oftmals nicht daran. Das Tragen einer kompl. Uniform ist nur Soldaten oder Reservisten mit Trageerlaubnis gestattet ( ausser auf privatem Grund und Boden ), haltet ihr euch daran ? Eigentlich macht hier jeder was er will. Ich selber trage gerne meine Flecktarnuniform ( kompl. ), aber niemals öffentlich. Wärend der Zeit im VdRBW hatte ich auch einen Truppenausweis R Geändert von FlecktarnRes (17. May 2021 um 12:06 Uhr) |
17. May 2021, 12:52 | #3 |
Generalleutnant
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Beiträge: 1.557
Deutschland |
AW: Klarstellung zum Beamtengesetz/ Vorschriften zur Erscheinung
Auszug aus Bundeswehr-Forum
Doppelter Unsinn - siehe § 132a StGB. Strafbar macht sich der, der durch das widerrechtliche tragen von Uniformen oder Uniformteilen mit einem tatsächlichen Amtsträger (gem. §132a StGB) verwechselt werden kann - dabei ist das zusätzliche Tragen von Hoheits-, Tätigkeits- oder Dienstgradabzeichen völlig egal. Oma Meier, die wahrscheinlich noch nicht mal den Begriff "Bundeswehr" benutzt wird weder mit dem einen, noch mit dem anderen etwas anfangen können, sondern wird vom entstehenden Gesamteindruck ausgehen. Kurz: strafbar macht sich der, der verwechselt werden kann. |
18. May 2021, 07:48 | #4 |
Gast
Beiträge: n/a
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AW: Klarstellung zum Beamtengesetz/ Vorschriften zur Erscheinung
Und was passiert künftig dann mit Soldaten wie diesen? 😝
https://www.instagram.com/p/COR36ykHGZn https://www.instagram.com/p/CMmeS-2gegg |
22. May 2021, 04:09 | #5 |
Oberfeldwebel
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Beiträge: 188
on the planet |
AW: Klarstellung zum Beamtengesetz/ Vorschriften zur Erscheinung
Das ist so im Groben die Variante, bei der näher drauf geachtet wird, und echte Soldaten merken das i.d.R. wenn auch das Outfit stimmt, dann nach wenig Wortwechsel, ob der vermeintliche Kamerad auch einer ist, oder eher nicht.
Ich kann es nicht sagen, wie es sich bei anderen Uniformfetischisten verhält, aber der Fetisch ist dann doch eher was für die Privatsphäre, und wenn man zur Jagd oder Airsoft spielen geht, sind das eher einzelne Teile und nach Praxisnutzung zusammen gestellt. In vollen Gerödel zum Supermarkt schleichen, das wäre vielleicht ganz witzig, aber dann denken die eher, sie werden überfallen, und die Kameraden, die grade Bereitschaft haben, würden es weniger witzig finden. Ich war mal mit 9 anderen im Neo im Chinarestaurant. Spontaner Entschluss, keine Zeit mehr zum Umplünnen. Well. Ohne Hoheitszeichen wohl und mit Hoodie drüber. War lustig genug, besonders dieses gequälte Lächeln der Bedienung Bei Schauspielern und Filmaufnahmen wird es wohl Sondergenehmigungen geben, und der Innenminister darf für die Zeit einer Vorführung auch.
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***In hoc signo vinces*** Geändert von FireArmyJetBulle (22. May 2021 um 04:12 Uhr) |
Stichworte |
beamtengesetz , beamtengesetz or , erscheinung , klarstellung , uniform , vorschriften |
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