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23. May 2018, 11:45 | #1 |
Gast
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Waffen verschwunden
Hallo Kameraden,
Was sind das für Zustände bei der Bundeswehr, wenn ich diesen Bericht lese, frage ich mich wie so etwas passieren kann. Sicherheit wird wohl nicht mehr so genau genommen, sonst könnte derartiges nicht vorkommen. |
23. May 2018, 16:51 | #2 |
Gast
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AW: Waffen verschwunden
Die Frage die man sich stellen muss, ist wie es möglich ist das Waffen verschwinden
ohne das man weiss wer dafür verantwortlich war. Sind sie aus der Waffenkammer, Fahrzeug oder sonstwie abhandengekommen. Nach meiner Meinung muss man doch feststellen können wer der Verantwortliche ist in dessen Bereich die Waffen verschwanden. Meines Erachtens kann es nur daran liegen, dass die Sicherheit im Bereich der Waffen nicht mehr gegeben ist. Verantwortlich sind dann immer die Vorgesetzten in dessen Aufgabenbereich die Waffe verschwand. Z.B. bei einem schweren MG. Entweder lag die Waffe herrenlos herum oder sie war nicht unter Verschluß. Egal, es gibt immer einen der für den Verlust verantwortlich ist. Während meiner Dienstzeit wurde die Sicherheit in pkt. Waffen sehr genau genommen, was heute wohl nicht mehr gegeben ist. Sehr traurig. Auch die Begründung die Waffe wurde gestohlen kann ich nicht akzeptieren. Dann muss es einen Grund geben, sie war dann unbeaufsichtigt. Aber egal, wenn Waffen verschwinden einen Fehler seitens der Bundeswehr muss es geben, sonst kann es kaum angehen. Es ist und bleibt Nachlässigkeit. Es wäre mal interessant hierzu die Meinung von Euch zu lesen, wie ihr dazu steht. Geändert von flecktarnhose (23. May 2018 um 16:58 Uhr) |
25. May 2018, 16:09 | #3 |
Gast
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AW: Waffen verschwunden
Es ist vollkommen ausgeschlossen, dass für den Verlust von Waffen kein Verantwortlicher zu benennen ist. Eine Waffe befindet sich in der Waffenkammer unter Verschluss. Wird sie ausgegeben, ist der WuG (Waffen- und Geräteverwalter) immer für den Nachweis des Verbleibes verantwortlich. Das letzte Glied in der Kette muss bekannt sein - und dieser steht disziplinar-, straf- und zivilrechtlich in der Verantwortung. Bei schlampigem Nachweis ist das der WuG. Darüberhinaus haben die Dienstvorgesetzten eine Aufsichtspflicht, deren Einhaltung zu kontrollieren in den Aufgabenbereich des S2-Offiziers (S2 = Stabsdienst-Geschäftsbereich "Innere Sicherheit, Feindnachrichten und Spionageabwehr") fällt. Diese wären bei entsprechenden Versäumnissen mitverantwortlich.
Bei Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (um einen solchen handelt es sich vorliegend) ermittelt immer das Landeskriminalamt bzw. beim Verdacht auf einen politischen Hintergrund der Staatsschutz. Zu meiner Zeit war so etwas kein Kavaliersdelikt sondern wurde ungeachtet der disziplinarrechtlichen Konsequenzen mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe geahndet. Meiner persönlichen Einschätzung nach muss die Angelegenheit nicht zwangsläufig politische Hintergründe haben, auch wenn es eine Modeerscheinung ist, den Reichsbürgern, Identitären etc. derartiges zu unterstellen. Ich würde hier primär einen Hintergrund in Richtung "Organisierte Kriminalität" - oder auch Kleinkriminelle - vermuten. Letzteres erinnert mich an den Fall "Lebach", der zu einer Zäsur in der Bewachung militärischer Liegenschaften, insbesondere Waffen und Munition führte, heute jedoch weitgehend aus dem Bewusstsein verschwunden ist. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45861309.html. Dieser Fall wurde später immer wieder zu Schulungen bei der Wachdienstausbildung herangezogen. |
25. May 2018, 16:34 | #4 |
Gast
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AW: Waffen verschwunden
@ seeheim
Hallo Kamerad seeheim, oh wie recht du doch hast mit deinem Kommentar. Nur werde ich das Gefühl nicht los, dass die Sicherheit im Bereich der Bundeswehr viele Lücken aufweist. Sonst dürfte derartiges nicht passieren. Ich freue mich, dass du den Fall Lebach hier auch noch mal zu Sprache bringst, der uns alle damals ganz schön getroffen hat. Und ich denke auch heute noch oft daran. Die Wachbelehrungen zu unserer Zeit waren doch immer sehr genau und wenn ich meine Wache belehrte als Wachhabender war es immer ein wichtiger Bestandteil der ganzen Wache. Ich selber habe damals als Wachhabender mit einem OTL. Ärger bekommen, weil ich einen Befehl von ihm nicht befolgt habe ein Kfz. ohne Fahrbefehl seiner Einheit passieren zu lassen. Allerdings hat mein Kommandeur mir Recht gegeben. |
Stichworte |
verschwunden , waffen |
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