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Alt 20. January 2021, 00:40   #1
Angry Lava
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Ausrufezeichen Impfpflicht für Soldaten

Ein Hauptfeldwebel verweigerte eine Basisimpfung, da er der Ansicht war, sein Asthma und seine Neurodermitis gingen auf eine frühere Impfung zurück, weshalb er schwere Gesundheitsschäden befürchtete. Aufgrund der Befehlsverweigerung musste er auf Anordnung des Einheitsführers einen achttägigen Disziplinararrest verbüßen.
Der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat nun geurteilt, dass die Teilnahme an der militärischen Basisimpfung gegen klassische Krankheitserreger wie etwa Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten verpflichtend sei, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten einzudämmen und so die Einsatzbereitschaft militärischer Verbände aufrechtzuerhalten. Ferner könne sich der Hauptfeldwebel nicht auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit berufen, da Soldaten von Berufs wegen Gesundheitsgefahren hinnehmen müssen.
Anders als bei anderen Fällen von Befehlsverweigerung, die ein Disziplinarverfahren zur Folge haben können, wurde bei dieser Urteilsfindung die subjektive Gefahreneinschätzung des Soldaten berücksichtigt, sodass er mit einer milderen Arreststrafe glimpflich davongekommen ist.
Das Urteil gilt jedoch nicht für die neuen Corona-Impfstoffe, doch könnten seine Grundsätze bald auch auf eine Pflicht zur Teilnahme an einer Corona-Impfung Anwendung finden.

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