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Alt 6. December 2009, 23:33   #13
unimuc ist offline unimuc
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München


Standard AW: In Uniform vor Gericht?

Hi,

Zitat:
Zitat von ostfriese Beitrag anzeigen
Da ist das einzig klar erkennbare ja tatsächlich die Feldjacke. Entsprechend kommt da für mich schon der Eindruck durch, der Typ sei gerade bei der Bundeswehr.
Ja, sowas habe ich mir auch gedacht. Wobei man dem Typen natürlich jetzt im Sinne der Rufschädigung der Bundeswehr nicht zwingend vorwerfen kann, dass die BILD so ein Bild abdruckt. Denn wenn der da in leger offener Feldbluse mit Hawaiihemd drunter und Jeans dazu sass, hat er im Prozess sicher nicht den Eindruck erweckt Soldat zu sein, das würde erst durch das unglücklich ausgeschnittene Bild passieren...

Dass er wirklich Soldat ist glaube ich trotz dem passenden Alter nicht, denn meine Erinnerung stimmt wohl, Soldaten dürfen normalerweise nicht vor Gericht in Uniform auftreten:
http://weblawgde.blogspot.com/2006/0...r-gericht.html
Der Link zur ZDV ist tot, aber googeln findet schnell:
http://www.pumakompanie.de/HTML_dat/...eien/37_10.pdf
Dort steht das auf Seite 102 Punkt 314 nochmal. Und selbst wenn Uniform, dann Dienstanzug - nicht Feldanzug. Das macht sogar Barbara Salesch richtiger:
http://www.youtube.com/watch?v=HTduJNhSltU
(Aaach-tung: Salesch und Kalkofe - nix fuer Privatfernsehnallergiker, aber dafür wirklich mal aus dem realen Leben gegriffen )

Natürlich könnte er es dennoch einfach getan haben, aber ich nehme doch an, dass das eben z.B. wegen dem Ansehen der Bundeswehr der Richter nicht zugelassen hätte. Also wird es wohl so gewesen sein, dass der da irgendwie halbzivil rumlief und das BILD-Foto - überraschung - eben mal wieder nen falschen Eindruck vermittelt.

Zitat:
Oder die finden es tatsächlich wichtig, ein Foto zu nehmen, auf dem wirklich die betreffende Person zu sehen ist
Davon würde ich eher nicht ausgehen. Vielleicht ist es ja auch gar nicht der angeklagte, sondern ein beliebiges Bild mit verpixeltem Gesicht aus dem Archiv... Oder sie haben das Bild aus Martin B.s Facebook-Profil. Oder es ist ein Bild von Martin B.(23) der in Afghanistan starb und über den Bild auch schon berichtete... Kommt alles vor...

Zitat:
Und ist es eigentlich vorstellbar, dass eine Vergewaltigung tatsächlich nur mit Bewährung geahndet wird?
Naja, Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung ist der gleiche Straftatbestand im StGB, also dass die BILD da nicht zu genau trennt kann man annehmen. Aber da steht "nicht unter 2 Jahren" für den besonders schweren Fall, der bei Vergewaltigung in der Regel (NPI) vorliegt, nach Erwachsenenstrafrecht. Also sind im Jugendstrafrecht 2 Jahre mit Bewährung sicherlich denkbar wenn der Jugendpsychologe eine entsprechende Empfehlung gibt. Denn so einer folgen Richter doch gerne - schliesslich wird man so die Verantwortung los.

Unimuc
P.S.: @darkon: während dem Prozess ist Filmen/Fotografieren verboten, aber bei besonderem Interesse der Öffentlichkeit wird wohl vorher ab und an erlaubt ein paar Bilder zu machen. Also man sieht schon öfters ganz klar wirklich aus dem Gerichtssaal stammende Bilder in der Presse.

Geändert von unimuc (6. December 2009 um 23:36 Uhr)
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