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Alt 1. April 2015, 00:30   #4
autopoiesis
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Standard AW: Zentrale Dienstvorschrift A-2630/1

Update:

ZDv A-2630/1 ist nach massivem Protest seitens der Soldaten und nach unzähligen Beschwerden an den Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus hat Bundeswehr-Generalinspekteur Volker Wiekerden Erlass etwas liberaler gefasst:
Seit dem 1. Januar dürfen Soldaten "innerhalb militärischer Bereiche, militärischer Sicherheitsbereiche, auf Schiffen und Booten der Marine sowie an Bord von Luftfahrzeugen des Bundes" ihren Körperschmuck wieder offen tragen.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-131045258.html
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