Thema: Arrestzellen
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Alt 26. October 2018, 11:11   #3
flecktarnhose
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Standard AW: Arrestzellen

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Zitat von seeheim Beitrag anzeigen
Arrestzellen gibt es nicht nur in der Grundausbildung, sondern eigentlich in jeder Kaserne. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die WDO (Wehrdisziplinarordnung) kann der zuständige Disziplinarvorgesetzte (Dienstgrade ab Hauptmann aufwärts) auch auf eine freiheitsentziehende Maßnahme bis maximal 21 Tagen erkennen. Diese werden dann in der Arrestzelle verbüßt.
Wehrpflichtige mussten ab 21 Tage nachdienen.

Hallo,

Gem. der WDO kann ein Disziplinarvorgesetzter Arrest-Strafen nur bis zu
7 Tagen verhängen, längere Strafen ( z.B. Disziplin.Arrest ) müssen durch
ein Richter d. Truppendienstgerichtes bestätigt werden . ( § 28 WDO u.
§ 40 Disz.Arrest.
Ein Disziplinar-Vorgesetzter, z.B. KpChef oder Offz. in gleicher Dienstst.
kann Diszip.Strafen nur gegen Mannschaften und Uffz. verhängen.
Straftaten sind generell der Strafverfolgungsbehörde zu Melden. (§33 )
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