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Alt 25. May 2018, 15:09   #3
seeheim
Gast
 
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Standard AW: Waffen verschwunden

Es ist vollkommen ausgeschlossen, dass für den Verlust von Waffen kein Verantwortlicher zu benennen ist. Eine Waffe befindet sich in der Waffenkammer unter Verschluss. Wird sie ausgegeben, ist der WuG (Waffen- und Geräteverwalter) immer für den Nachweis des Verbleibes verantwortlich. Das letzte Glied in der Kette muss bekannt sein - und dieser steht disziplinar-, straf- und zivilrechtlich in der Verantwortung. Bei schlampigem Nachweis ist das der WuG. Darüberhinaus haben die Dienstvorgesetzten eine Aufsichtspflicht, deren Einhaltung zu kontrollieren in den Aufgabenbereich des S2-Offiziers (S2 = Stabsdienst-Geschäftsbereich "Innere Sicherheit, Feindnachrichten und Spionageabwehr") fällt. Diese wären bei entsprechenden Versäumnissen mitverantwortlich.
Bei Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (um einen solchen handelt es sich vorliegend) ermittelt immer das Landeskriminalamt bzw. beim Verdacht auf einen politischen Hintergrund der Staatsschutz.
Zu meiner Zeit war so etwas kein Kavaliersdelikt sondern wurde ungeachtet der disziplinarrechtlichen Konsequenzen mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe geahndet.
Meiner persönlichen Einschätzung nach muss die Angelegenheit nicht zwangsläufig politische Hintergründe haben, auch wenn es eine Modeerscheinung ist, den Reichsbürgern, Identitären etc. derartiges zu unterstellen. Ich würde hier primär einen Hintergrund in Richtung "Organisierte Kriminalität" - oder auch Kleinkriminelle - vermuten. Letzteres erinnert mich an den Fall "Lebach", der zu einer Zäsur in der Bewachung militärischer Liegenschaften, insbesondere Waffen und Munition führte, heute jedoch weitgehend aus dem Bewusstsein verschwunden ist. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45861309.html.
Dieser Fall wurde später immer wieder zu Schulungen bei der Wachdienstausbildung herangezogen.
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