Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17. May 2021, 11:03   #2
FlecktarnRes ist offline FlecktarnRes
Generalleutnant
Dienstjahre:
 
Registriert seit: 12. May 2019
Beiträge: 1.557

Deutschland


Standard AW: Klarstellung zum Beamtengesetz/ Vorschriften zur Erscheinung

Zum Thema:
Dem obigen Beitrag stimme ich voll zu.

Wenn wir ehrlich sind dürfte es ein derartiges Thema für Uniformträger gar nicht
geben. Ob Polizei oder auch Bundeswehr haben ihre Uniformen woran sie sich zu halten haben, aber leider ist es bei der Polizei auch Ländersache wie sie ihre Uniform tragen. Viele tragen z.B. eine Mütze und andere nicht. Aber egal letztlich sollte eine
einheitliche Trageordnung vorgeschrieben sein. Die Haartracht und Tattoos gehören auch dazu.
Bei der Bundeswehr hatten wir auch mal eine Zeit ( unter Schmidt ) da mußten Soldaten wegen ihrer langen Haare ein Haarnetz tragen und viele Soldaten hatten auch Probleme mit der Uniform.
Auch manche Bartträger dürften Probleme beim tragen ihrer ABC-Schutzmasken haben.
Wir haben auch in Deutschland ein ganz grosses Problem mit der Trageberechtigung
der Uniform, auch wenn es ein Gesetz gibt. Die Fetisch-Szene hält sich aber oftmals nicht daran.
Das Tragen einer kompl. Uniform ist nur Soldaten oder Reservisten mit Trageerlaubnis gestattet ( ausser auf privatem Grund und Boden ), haltet ihr euch daran ? Eigentlich macht hier jeder was er will.
Ich selber trage gerne meine Flecktarnuniform ( kompl. ), aber niemals öffentlich.
Wärend der Zeit im VdRBW hatte ich auch einen Truppenausweis R

Geändert von FlecktarnRes (17. May 2021 um 11:06 Uhr)
  Mit Zitat antworten