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Alt 17. May 2021, 00:40   #1
FireArmyJetBulle ist offline FireArmyJetBulle
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on the planet


Standard Klarstellung zum Beamtengesetz/ Vorschriften zur Erscheinung

Da es einen Bezug zum Soldatengesetz bzw. Beamtengesetz und Kleidungsvorschriften, sowie Klarstellungen zur Erscheinung/Haartracht und Körperschmuck hat, stelle ich den Taz-Bericht dazu mal hier ein, und nicht in den Nachrichten.

Falls problematisch, kann es verschoben werden.

https://taz.de/Neue-Regeln-fuer-Beamtinnen/!5766123/

Zukünftig werden also wieder 'schärfere' Vorschriften wirksam werden, dazu. wie man sich in Uniform zu zeigen hat.

Das Gesetz ging ohne Bedarf an leidenschaftlichem Pro oder Contra durch, was im Zusammenhang dazu, dass es stellenweise recht persönliche Entfaltung berührt, schon erstaunlich zu nennen ist.

Wie steht Ihr so zur Erscheinungsform in Uniform?
Mir gefallen etwa bestimmte Tattoos und ich habe auch die Sache mit der Haarlänge nie so ernst gesehen. Zumal das je nach Einsatzthema strategisch nützlich erachtet werden kann, wenn man nicht wie aus dem Baukasten von Knigge, Striegel & Co auftritt.

Trotzdem und vor allem im Zusammenhang mit unverantwortlichem Umgang und im Bezug zur Wahrung der staatlichen Neutralität. finde ich es ganz gut, wenn Beamte so bestimmte, andere Tattoos nicht länger zeigen können, und auch religiöse. politisch parteiisch wertbare Frisuren oder Symbole zu unterbleiben haben.

Das Gesetz wurde wohl deswegen neu aufgelegt, weil es in Berlin einen offenbar erkennbar rechtsextrem eingestellten Polizisten gab.

Als Polizist sollte man seine beruflich repräsentierte Neutralität auch außerdienstlich, und im Bewusstsein der Vorbilldlichkeit mindestens anschaulich vertreten. Also man sollte nicht gerade wie eine Galleonsfigur einer bestimmten Partei oder Vereinigung herum laufen, noch deren Symbole verwenden

Hm - Mir fallen da schon ein paar Leutens ein, die jetzt dann im Sommer nur noch langärmelig herumlaufen können. Die trainieren dann aber ohnehin in vollem Gerödel oder wenigstens im Overall. Schwitzen mit Flecken im Rücken und unter den Armen ist glücklicherweise nicht untersagt. Es wäre auch kaum zu schaffen, das in den jeweiligen Einsatzgruppen zu unterbinden.
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***In hoc signo vinces***

Geändert von FireArmyJetBulle (17. May 2021 um 00:50 Uhr) Grund: Absatzverdoppelung tranchiert.
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