Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 4. March 2014, 23:20   #1
autopoiesis
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard Zentrale Dienstvorschrift A-2630/1

Wie lassen sich "jüngere modische Trends" und "nicht abnehmbare Modifikationen" mit dem Erscheinungsbild eines Soldaten vereinbaren?

Antworten darauf gibt die von Generalinspekteur Volker Wieker verordnete Zentrale Dienstvorschrift A-2630/1, die zum 1. Februar in Kraft trat und den bisher gültigen Erlass "Die Haar- und Barttracht der Soldaten" ablöste.

http://www.n-tv.de/politik/Versteck-...e12124211.html

Also, liebe Kameraden, die ihr bei der Bundeswehr arbeitet, lasst euch niemals mit einem bunten, bedruckten Regenschirm erwischen!
  Mit Zitat antworten