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Alt 14. October 2013, 18:37   #7
autopoiesis
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Standard AW: Sex unter Soldaten?

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Zitat von Stoevel Beitrag anzeigen
Da heisst es im Abschnitt III.4, wie du richtig zitiert hast: "Sexuelle Betätigung innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen ist grundsätzlich ohne disziplinarrechtliche Relevanz." Wichtig scheint mir hier das Wort "grundsätzlich" zu sein; das heisst, es gibt auch Ausnahmen.
Ich weiß schon, was "grundsätzlich" bedeutet.
Dass (einvernehmlicher) Sex in der Kaserne prinzipiell erlaubt ist, hätte ich nicht erwartet.

Zitat:
Zitat von Stoevel Beitrag anzeigen
Laut Abschnitt 2 sind sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, die auch allgemein strafbar sind, immer zugleich auch ein Dienstvergehen – egal ob die Person, an der die sexuelle Handlung vorgenommen wird, der Bundeswehr angehört oder nicht und ob die Handlung innerhalb oder ausserhalb einer Kaserne stattfindet.
Ist es auch ein Dienstvergehen, wenn ein Soldat einen Zivilisten außerhalb der Kaserne sexuell nötigt oder gar vergewaltigt? Kann er auch dann entlassen werden?

Zitat:
Zitat von Stoevel Beitrag anzeigen
Laut Abschnitt 4 ist zu berücksichtigen, dass jede nach aussen wahrnehmbare sexuelle Betätigung sich negativ auf den Dienstbetrieb und den kameradschaftlichen Zusammenhalt auswirken kann.
Also, wenn zwei Soldaten dabei allein in ihrer Unterkunftsstube oder im Waschraum sind, ist es okay.
Das erinnert mich an die Duschszene in Devins AGA-Tagebuch.

Zitat:
Zitat von Stoevel Beitrag anzeigen
Also, wenn es keinen stört, dann ist nichts dagegen einzuwenden. Und wenn ein Pornobild an der Innenseite einer Spindtür angebracht ist, dann ist es ja ausserdem für einen anderen als den Inhaber des Spindes gar nicht sichtbar – es sei denn die Spindtür würde stundenlang offenstehen; aber ich schätze, dass das ohnehin als Ordnungsverstoss unzulässig ist.
Ich wüsste zu gerne, ob irgendein schwuler Soldat es schon mal gewagt hat, ein Poster von einem (halb-)nackten Kerl an der Innenseite seines Spindes anzubringen.
Fotos von Pin-up-Girls soll's ja zur Genüge geben.

Zitat:
Zitat von Stoevel Beitrag anzeigen
"Die öffentliche geschlechtsbezogene Zurschaustellung führt regelmässig nur dann zu einer disziplinarrechtlich erheblichen Beeinträchtigung des Ansehens ... eines Soldaten, wenn die Darstellung die Grenze zur Obszönität, Pornographie ... überschreitet." Die primäre Aussage dieses Satzes ist: Wenn diese Grenze nicht überschritten wird, dann ist die erotische Zurschaustellung auch nicht disziplinarrechtlich relevant.
Wenn "die Darstellung die Grenze zur [...] Pornographie" nicht überschreiten darf, dann heißt das doch ganz eindeutig, dass ein Soldat nicht in Pornos mitspielen darf, oder?
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