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Alt 6. August 2010, 08:14   #4
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Stabsfeldwebel
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Hamburg


Standard AW: Wann ist eine Uniform eine Uniform

Hallo zusammen,

einen kurzen Einwurf aus dem evt. von Stoevel angesprochenen Prozess in Hamburg vor ca. 10 Jahren mache ich doch noch mal:
Damals hat der Richter entschieden, dass es für die Verwechslungsgefahr ausreicht, wenn jemand in einer Jacke in Tarnmuster, Hose in gleichem Muster und Kampfstiefeln rumläuft.
Das Tarnmuster muss noch nicht mal ein von irgend einer Armee real verwendetes sein.

Im Einzelfall bleibt das immer Richterrecht, aber ich gehe davon aus, dass Du rechtlich sehr viel bessere Karten hast, wenn Du irgend ein ganz offensichtlich unmilitärisches Kleidungsstück dazu anziehst. In Stiefeln, Kampfhose und was völlig anderem oben durch den Wald sollte echt kein Problem darstellen. Sonst wäre es allmählich auch lächerlich, dass das Zeug in Deutschland frei verkauft werde darf.
Was die normalen Leute angeht: Die denken bei einer vollständigen Bundeswehruniform meistens, dass Du Bundeswehrangehöriger bist und kommen eher nicht auf die Idee, irgendwen anzurufen. Da ist meine Erfahrung leider, dass die Leute sehr viel entspannter reagieren, wenn ich echt illegal rumrenne. Vor dem besagten Prozess in Hamburg hatte ich mir gerade angewöhnt, voll in Uniform und nicht halb in die Szene zu fahren. Wenn Du in Stiefeln, Flecktarnhose und - feldjacke U-Bahn fährst, guckt meistens kein Schwein. Wenn Du da eine zivile Jacke drüberziehst, sind die alle viel skeptischer. Dummerweise ist das erste nun definitiv ein Verstoß gegen das Uniformtrageverbot. Ich hab's mir seit dem Prozess hier auch komplett abgewöhnt.

Gruß,
Jens
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