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Alt 6. July 2010, 13:32   #9
Stoevel ist offline Stoevel
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Standard AW: Bw Koppeltragegestell

Zitat:
Zitat von endier Beitrag anzeigen
Nicht ganz richtig.
Die Splitterschutzweste gehört zum Gefechtsanzug.
Ja, zum Gefechtsanzug gehört natürlich der Splitterschutz. Aber Spaten, Wasserflasche und Mehrzwecktasche kann man auch dann benötigen, wenn keine Gefechtssituation geübt wird bzw. zu erwarten ist. Man kann diese Dinge dann natürlich in den Rucksack stecken. Aber wenn man keinen Rucksack bei sich hat oder wenn dieser schon mit anderen Dingen voll ist, kann man sie auch am Koppel befestigen. Früher, mit den alten Uniformen, bei denen man immer ein Koppel über der Jacke trug, war es überhaupt kein Problem, da irgend etwas dranzuhängen. Heute mit den Flecktarnuniformen tragen wir normalerweise kein Koppel über der Jacke, und da kann dann eben ein Koppeltragegestell gute Dienste leisten, wenn man mal einen Spaten und eine Wasserflasche mitnehmen muss. Ich weiss natürlich nicht, ob das bei der Bundeswehr so üblich ist, aber grundsätzlich sehe ich nichts, was dagegen sprechen könnte.

Da aber der Bauchgurt des Koppeltragegestells, wenn er einem bei darunter getragenem Splitterschutz gut passt, ohne Splitterschutz in der Regel zu weit sein wird, finde ich Kd. Woodlands Folgerung vollkommen richtig: dann ist es eben sinnvoll, noch einen zweiten, etwas kürzeren Bauchgurt zu haben (ausser vielleicht im Winter, wenn man einen Parka mit Unterziehjacke und vielleicht auch noch einen Pullover darunter trägt - dann könnte der Körperumfang ungefähr der gleiche sein wie im Sommer mit Splitterschutz).
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