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Zitat von traxxon
Das Bundesverfassungsgericht hat 2003 ja nicht gesagt: Die Lebenspartnerschaft ist der Ehe gleichzustellen, sondern die Gleichbehandlung ist nicht verfassungswidrig.
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Das Witzige ist ja derzeit, daß durch die vom Bundesverfassungsgericht geforderte und nun endlich umgesetzte Änderung des Transsexuellen-Rechts (Wenn ein Ehepartner transsexuell ist und sich umoperieren lässt, muß er/sie sich nicht mehr automatisch von seinem/ihrem Ehepartner scheiden lassen) die gleichgeschlechtliche Ehe durch die Hintertür geschaffen wurde... Ich bin ja mal gespannt wie die Union auf die entsprechenden Klagen reagieren wird die kommen werden, sobald das Gesetz gilt.