Zitat:
Zitat von Timberwolf
Ein Befehl muss rechtmäßig und verbindlich sein (bei Wikipedia nachzulesen). Und schon geht es ab. 
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und genau da ist das Problem? und das hat auch das BVG erkannt. weil es keine Rechtsinstanz gibt die einem Beamten Rechtmäsig Befehlen kann die Grenze der BRD zu überschreiten.