Zitat:
	
	
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					Zitat von Timberwolf
					
				 
				
Ein Befehl muss rechtmäßig und verbindlich sein (bei Wikipedia nachzulesen). Und schon geht es ab.    
			
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und genau da ist das Problem? und das hat auch das BVG erkannt. weil es keine Rechtsinstanz gibt die einem Beamten Rechtmäsig Befehlen kann die Grenze der BRD zu überschreiten.