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Alt 9. September 2008, 18:59   #25
Anonymous
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Standard Re: Einsatz in Afghanistan

Zitat:
Zitat von Timberwolf

Ein Befehl muss rechtmäßig und verbindlich sein (bei Wikipedia nachzulesen). Und schon geht es ab.
und genau da ist das Problem? und das hat auch das BVG erkannt. weil es keine Rechtsinstanz gibt die einem Beamten Rechtmäsig Befehlen kann die Grenze der BRD zu überschreiten.
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