Re: AG Goslar: Unteroffizier verurteilt
Das Urteil ist vollkommen korrekt. M.E. hat er gegen §1 GG verstoßen. Von daher ist die Verurteilung vollkommen in Ordnung. Als Ausbilder kann er erzieherische Maßnahmen ja nicht nach Willkür erteilen, sondern muss sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bewegen. Erzieherische Maßnahmen sollen schließlich einen Lerneffekt haben. Dazu gehört essen im stehen sicher nicht zu.
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