Zitat:
Zitat von Autopoiesis
Hier nun meine Frage: Ist es lediglich ein Gerücht, dass die Feldjäger für säumige Wehrpflichtige verantwortlich waren?
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In dem Augenblick, in dem eine Person der Wehrüberwachung (also ab dem Zeitpunkt der Wehrerfassung) unterliegt, ist in Wehrangelegenheiten die Zuständigkeit der Feldjäger gegeben. Allerdings können im Rahmen der Amtshilfe auch Landes- oder Bundespolizei tätig werden. - So einfach ist das.
Eine ganz andere Sache hingegen ist die Glaubwürdigkeit solcher Personen, gegen die sich ein Feldjäger- oder Polizeieinsatz richtete.