Also ich denke eher nicht unimoc. Ich würde keine Resis & Co. nach ausweis (Uniformtrageerlaubnis und Einberufungsbescheid) fragen. Habe Respekt vor ehemailge Soldaten.....
1. Wenn du eine deutsche wie ausländische Uniform tragen tust in der öffentlichkeit zählt dies als Amtsanmaßung nach § 132 StGB & unerlaubte Amtskleidung nach § 132a StGB...... Beides wird in der Regel mit einer Saftigen Geldstrafe beurteilt, also mir ist nichts bekannt, das jemand iins gefängnis mal kamm......
2. Ich hatte auch schon jemand gehbt der kein soldat war, allerdings habe ich ihn weiter gehen lassen

......
3. Beispiel am Karneval ist es eigentlich auch verboten aber eher gedultet!
Hoffe konnte helfen
Gruß
Daniel