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Alt 25. May 2018, 20:14   #38
autopoiesis
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Frage AW: Das Schlimmste an eurer AGA?

Zitat:
Zitat von seeheim Beitrag anzeigen
Die Beförderungen richten sich bei Mannschaften nach § 9 der Soldatenlaufbahnverordnung in der derzeit gültigen Fassung vom 19.03.2002. Diese bestimmt:
"(1) Die Beförderung der Mannschaften ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig:
1. zum Gefreiten nach drei Monaten,
2. zum Obergefreiten nach sechs Monaten,
3. zum Hauptgefreiten nach zwölf Monaten,
4. zum Stabsgefreiten nach 36 Monaten und
5. zum Oberstabsgefreiten nach 48 Monaten."

Ach, das heißt, zu Zeiten der Wehrpflicht ist man gar nicht als Hauptgefreiter ausgeschieden? Find' ich irgendwie scheiße.
Muss man denn irgendwas für die Beförderung leisten? Schriftlich oder praktisch?
Ich weiß, dass man am Ende der AGA eine Rekrutenprüfung ablegen muss. Aber was passiert denn, wenn man sie vergeigt hat und die AGA deswegen widerholen muss? Wird man dann nach drei Monaten trotzdem zum Gefreiten befördert?
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