AW: Was ist eigentlich die "richtige" Antwort auf folgende Frage?
Als dienstuntauglich ausgemustert und dennoch zum Zivildienst herangezogen? Das kommt auch mir sehr spanisch vor. Wer dienstuntauglich ist, muss weder Wehrdienst noch Zivildienst leisten. Aus § 7 ZDG (Zivildienstgesetz) folgt, dass die Tauglichkeit für den Zivildienst sich nach der Tauglichkeit für den Wehrdienst bestimmt. Folglich: Ausmusterung beim Bund = kein Zivildienst. Irgendetwas muss da schief gelaufen sein.
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