AW: Rekrutierung Minderjähriger
Mit 17 Jahren wird man genauso wissen wie mit 18 Jahren, welchen Beruf man erlernen möchte. Warum also nicht, wenn bei der Bundeswehr-Ausbildung von Minderjährigen die Gesetze eingehalten werden, wie z.B. Jugendschutz und Waffengesetze.
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