AW: Mundpropaganda
Das Einzige, was man Ihnen vorhalten könnte, wäre eine Äußerung zu einem kontrovers diskutierten politischen Thema - das aber selbst in diesem Fall auch durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt wäre. Der Kuss hat nicht in der Öffentlichkeit stattgefunden und auch nicht in einer militärischen Liegenschaft (zumindest gibt es keine Hinweise darauf).
Es sind keine Namenstreifen oder Abzeichen von Einheiten und Verbänden erkennbar (einer trägt FwKlappen, der andere ist Bootsmann) - von daher schwer identifizierbar
Geändert von CHERUSKER (4. January 2014 um 09:32 Uhr)
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