Zitat:
Zitat von CHERUSKER
Arrest bedarf einer richterlichen Anordnung.
Dazu muss ein Soldat schon ein schwerwiegendes Vergehen begangen haben: unerlaubte Abwesenheit von mehr als einem Tag, anhaltende Befehlsverweigerung, körperlicher Angriff auf Vorgesetzte...
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D.h., wenn man keine Befehle (z.B. Liegestützen) mehr ausführen kann, weil man körperlich am Ende ist, gilt das nicht als schwerwiegendes Vergehen?
Devin hat in seinem Blog nämlich von einer solchen Androhung berichtet...