Zitat:
Zitat von CHERUSKER
Da es sich dabei um eine Straftat handeln würde, käme zu einer staatsanwaltlichen noch eine truppendienstgerichtliche Würdigung, die durchaus zur sofortigen Entfernung aus dem Dienst führen kann... 
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Das ist mir schon klar, dass das ein Verbrechen ist. Werden verurteilte Verbecher denn automatisch aus der Bundeswehr entlassen, so wie bei Beamten?