Zitat:
Sexuelle Betätigung innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen ist grundsätzlich ohne disziplinarrechtliche Relevanz.
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Habe ich das richtig verstanden? Geschlechtsverkehr innerhalb der Kaserne ist erlaubt?
Zitat:
Als sexuelle Belästigung im Sinne dieses Gesetzes gilt jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde anderer verletzt. Neben den unter Strafe gestellten Verhaltensweisen (siehe Abschnitt V) gehören dazu [...] das Zeigen und sichtbare Anbringen pornographischer Darstellungen, die von Betroffenen erkennbar abgelehnt
werden.
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Gehört dazu schon allein das Anbringen des Posters einer nackten Frau / eines nackten Mannes bzw. einer oberkörperfreien Person an der Spindtür?
Zitat:
Die öffentliche geschlechtsbezogene Zurschaustellung (insb. durch Druck-, Film-, Tonerzeugnisse, Internet etc.) führt regelmäßig nur dann zu einer disziplinarrechtlich erheblichen Beeinträchtigung des Ansehens einer Soldatin oder eines Soldaten, wenn die Darstellung die Grenze zur Obszönität, Pornographie, Menschen- oder Geschlechterverachtung überschreitet.
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Also mit anderen Worten: Soldaten dürfen nicht in Pornos mitspielen? Schade! 