AW: Coesfeld
Da zu dem Zeitpunkt noch die Wehrplicht gab, ist das Urteil OK.
Im Zivilleben haben sie noch eine Zukunft und dennoch eine Strafe erhalten.
Eine Ausbildung zum Verhalten bei Geiselnahmen gehört eher für die Auslandseinsätzer, aber nicht für Gundis.
Und da sich die Rechtslage nicht geändert hat (außer daß man nun freiwillig beim Verein mitmacht), würde auch eine Neuauflage diesselben Folgen haben.
Beim Auswahlverfahren für die KSK gelten deutlich andere Maßstäbe.
__________________
Hier ist der Uffz deines Vertrauens
|