Hallo,
was die Rechtslage angeht, sind wir ja Kummer gewohnt hier in Hamburg.
Der § 132a besagt ja in Satz 1.4.:
"Wer unbefugt inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
und in Satz 2:
"Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind."
Das heißt: Es ist vollkommen egal, ob ihr Ami- oder Bundeswehrklamotten oder irgendwelchen Fantasietarn trägt. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt und der Richter findet, dass Eure Kleidung einer Uniform zum Verwechseln ähnlich sieht, kann es zu einer Verurteilung kommen.
Zur Gerichtsverhandlung kommt es in Deutschland ja nur, wenn es vorher zu einer Anklage gekommen ist, und ich finde, dass man auch die vermeiden sollte.
Was man deshalb auf gar keinen Fall machen sollte, das hat nämlich in Hamburg vor einigen Jahren zu entsprechenden Urteilen geführt:
- Öffentlich in kompletter Bundeswehruniform mit Rangabzeichen auftreten, wenn man diesen Rang nicht innehat. Das kann womöglich gar ein Verstoß gegen §132 sein, der höher bestraft wird.
- Im Internet oder sonstwo behaupten, dass der 132a sowieso nicht verfolgt wird. Da fühlen sich Staatsanwälte und Richter persönlich auf den Schlips getreten, weil wir ja in Deutschland sind, wo Gesetze eingehalten und der Verstoß gegen Gesetze geahndet wird.
- Als Nicht-Bundeswehrangehöriger in Uniform die Nähe von Bundeswehreinrichtungen, - soldaten oder Reservisten suchen. Da fühlen die sich auf den Schlips getreten, wo ich persönlich vollstes Verständnis für habe.
Ich trage in der Freizeit häufig Springerstiefel, Uniformhose (BW, USA, GB) und dann aber Jacke und Hemd / Pullover zivil. Oder aber M65 zur Zimmermannshose, dazu natürlich Stiefel.
Wenn ich in die schwule Szene weggehe, machmal komplette BW-Uniform ohne Rangabzeichen, darüber eine zivile Jacke. Im Laden kann die dann an die Garderobe, sofern der Laden eine Einlasskontrolle hat und somit als geschlossene Veranstaltung gelten kann. Das ganze hat aber ein rechtliches Restrisiko. Mir ist von einem der Herren, die sich in Hamburg eine Verurteilung eingefangen haben, gesagt worden, dass es als Verstoß gegen $132a ausreicht, Kampfstiefel und Hose und Hemd im gleichen Tarnmuster zu tragen.
Gruß,
Jens
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